Zwangsverpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern
Zwangsverpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern – geht das überhaupt?
Das Vorbild für die Wasserschutzgenossenschaftsgründung in Oberndorf dürfte die Wasserschutzgenossenschaft Enns-Altenmarkt sein. Bildeten zu Beginn noch lt. Statut freiwillige Mitglieder die Basis, wurde ein Beschluss des Landes Salzburgs erwirkt, dass es zum Beitrittszwang kommt. So soll die Mitgliederanzahl per Zwang auf die notwendige Anzahl gebracht werden.
In Oberndorf wird auch schon aktiv für freiwillige Genossenschaftsmitglieder geworben. Mit einer entsprechenden Anzahl an freiwilligen Mitgliedern, kann dann der Rest nach dem Altenmarkter Modell zwangsverpflichtet werden.
Die Bewohner der Alten Landstraße müssten so die Rechnung für die verdichtete Bebauung bezahlen. Von einer Aufwertung der Liegenschaften, wie von Landesrat Schwaiger kommuniziert, kann keinesfalls die Rede sein!
Leider ist es kein Märchen oder irgend eine von uns erdachte Phantasie, es ist tatsächlich möglich, Mitglieder zum Beitritt zu zwingen. Das gesamte Dokument zur Zwangsverpflichtung ist hier abrufbar: