Werde Gemeindevertreter!
Wir kandidieren!
Wie es schon im Salzburger Fenster geschrieben wurde, treten wir GEMEINSAM mit der bereits bestehenden und im Gemeinderat vertretenen „Neue Oberndorfer Wählergemeinschaft – NOW“ zur Gemeinderatswahl am 09. März 2014 an. Nach mehreren Gesprächen, auch mit anderen Parteien, hat sich dieser Weg als der zielführendste FÜR OBERNDORF heraus kristallisiert. Die große Erfahrung der vertretenen Mandatare der NOW, gemixt mit der frischen Kraft der Initiative Zukunft Oberndorf und vor allem das Beibehalten der Unabhängigkeit, ist der Weg der Zukunft für Oberndorf. Ganz nach dem Motto: Oberndorfer für Oberndorf!
Da wir allen Mitbürgern die Chance geben wollen, Oberndorf positiv zu verändern und so möglichst viel Schwung in die Gemeindestube zu bringen, bieten wir allen Interessierten an, sich dieser unabhängigen Wählergruppe anzuschließen.
Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit sind gem. Salzburger Gemeindewahlordnung im § 36 wie folgt festgelegt:
Wählbarkeit
§ 36
(1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
(2) Voraussetzung für die Wählbarkeit als Bürgermeister ist ferner die österreichische Staatsbürgerschaft.
(3) Der durch eine gerichtliche Verurteilung bewirkte Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind. Wenn die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden ist, beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.
(4) Ist nach anderen gesetzlichen Bestimmungen der Eintritt von Rechtsfolgen ausgeschlossen, sind die Rechtsfolgen erloschen oder sind dem Verurteilten alle Rechtsfolgen oder der Ausschluss vom Wahlrecht nachgesehen worden, ist er auch von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen. Der Ausschluss von der Wählbarkeit tritt weiters nicht ein, soweit das Gericht die Strafe bedingt nachgesehen hat. Wird die bedingte Nachsicht widerrufen, tritt mit dem Tag der Rechtskraft dieses Beschlusses der Ausschluss von der Wählbarkeit ein.
Interessierte sollten sich bitte bis Sonntag, 22.12.2013, bei uns per Mail, telefonisch oder persönlich melden!
Wir sind KEINE PARTEI, sind unabhängig, sind NUR OBERNDORF verpflichtet und können uns so voll und ganz auf Oberndorf konzentrieren!
Holen wir uns UNSER OBERNDORF wieder zurück und befreien es aus den Klauen der Parteien und Bauträger!
Zeigen wir als Bürgerbewegung auf, was wir Bürger tatsächlich wollen!
Jeder ist herzlich willkommen, sich für Oberndorf aktiv einzusetzen!
Christoph Thür
Gründer der Initiative Zukunft Oberndorf