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Wahlen
13
FEB
2019

Liste 5 – Wahl der Gemeindevertretung 2019

Unser Team umfasst 29 Oberndorferinnen und Oberndorfer, die für ein parteifreies Oberndorf einstehen. Wir lassen die Parteipolitik komplett beiseite, unser Fokus ist auf Oberndorf gerichtet.

Wir sind die einzige parteifreie Alternative für Oberndorf und setzen uns bereits seit 2004 für eine nachhaltige und sachorientierte Gemeindearbeit ein.

Bild v. l. n. r.: E. Zeiner, G. Schweiberer, G. Zeiner, Junger, Thür, Krist, J. Schweiberer,
Prem, Krögner, Pflugbeil, Grabler, Mangelberger, Tutschka, Lindenthal, Pöschl


Liste 5 // (NOW)
Neue Oberndorfer Wählergemeinschaft – Initiative Zukunft Oberndorf


1.Christoph Thür, 1982
Bilanzbuchhalter 

2. Johann Ing. Schweiberer, 1955 Zimmermeister

3. Dietmar Prem, 1960
EDV-Systemtechniker

4. Josef Hagmüller, 1969
Selbstständig

5. Andreas Grabler, 1974
Technischer Leiter

6. Günter Zeiner, 1949
Pensionist

7. Daniela Krist, 1986
Drogistin


8. Kristina Pflugbeil, 1967
Betriebsrätin

9. Georg Schweiberer, 1993
Innendienst

10. Mag. Manuela Reichl-Obermaier, 1976
Rechtsanwältin

11. Franz Tutschka, 1953             Pensionist

12. Elisabeth Pöschl, 1980
Tagesmutter

13. Georg Meindl, 1972            
Elektriker

14. Sabrina Junger, BA, 1992 Betriebswirtin

15. Herbert Fröschl, 1960
Vertriebsleiter

16. Lydia Unverdorben, 1979 Physiotherapeutin

17. Christine Maria Lindenthal, 1988 Front Office-Managerin

18. Thomas Jaksch, 1970,
Angestellter

19. Herbert Rosenstatter, 1973
LKW-Fahrer

20. Melanie Thaler, 1985
Zimmermädchen

21. Elfriede Zeiner, 1948
Pensionistin

22. Ing. Dipl.-Inf. (FH) Paul Krögner, BEd, 1961
Berufsschullehrer

23. Franz Mitterhofer, 1941
Pensionist

24. Barbara Müller, 1952
Pensionistin

25. Michaela Waschnig-Theuermann, 1966
Kfm. Angestellte

26. Karin Hauthaler, 1964
Kfm. Angestellte

27. Sabina Mangelberger, 1971
Verkäuferin

28. Helmut Reichl, 1952
Pensionist

29. Johann Müller, 1950
Pensionist



Wir möchten den Oberndorfern eine Plattform bieten,
um an Entscheidungen der Gemeindevertretung mitwirken zu können.

Gemeinsam mit Bürgermeisterkandidat

Christoph Thür
mehr erfahren unter www.thür.eu

und Ihrer Stimme am 10. März für die

Liste 5 // (NOW)
Neue Oberndorfer Wählergemeinschaft – Initiative Zukunft Oberndorf




18
DEZ
2013
Werde Gemeindevertreter

Werde Gemeindevertreter!

Wir kandidieren!

Wie es schon im Salzburger Fenster geschrieben wurde, treten wir GEMEINSAM mit der bereits bestehenden und im Gemeinderat vertretenen „Neue Oberndorfer Wählergemeinschaft – NOW“ zur Gemeinderatswahl am 09. März 2014 an. Nach mehreren Gesprächen, auch mit anderen Parteien, hat sich dieser Weg als der zielführendste FÜR OBERNDORF heraus kristallisiert. Die große Erfahrung der vertretenen Mandatare der NOW, gemixt mit der frischen Kraft der Initiative Zukunft Oberndorf und vor allem das Beibehalten der Unabhängigkeit, ist der Weg der Zukunft für Oberndorf. Ganz nach dem Motto: Oberndorfer für Oberndorf!

Da wir allen Mitbürgern die Chance geben wollen, Oberndorf positiv zu verändern und so möglichst viel Schwung in die Gemeindestube zu bringen, bieten wir allen Interessierten an, sich dieser unabhängigen Wählergruppe anzuschließen.

Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit sind gem. Salzburger Gemeindewahlordnung im § 36 wie folgt festgelegt:

 

Wählbarkeit

§ 36

(1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.

(2) Voraussetzung für die Wählbarkeit als Bürgermeister ist ferner die österreichische Staatsbürgerschaft.

(3) Der durch eine gerichtliche Verurteilung bewirkte Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind. Wenn die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden ist, beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.

(4) Ist nach anderen gesetzlichen Bestimmungen der Eintritt von Rechtsfolgen ausgeschlossen, sind die Rechtsfolgen erloschen oder sind dem Verurteilten alle Rechtsfolgen oder der Ausschluss vom Wahlrecht nachgesehen worden, ist er auch von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen. Der Ausschluss von der Wählbarkeit tritt weiters nicht ein, soweit das Gericht die Strafe bedingt nachgesehen hat. Wird die bedingte Nachsicht widerrufen, tritt mit dem Tag der Rechtskraft dieses Beschlusses der Ausschluss von der Wählbarkeit ein.

 

Interessierte sollten sich bitte bis Sonntag, 22.12.2013, bei uns per Mail, telefonisch oder persönlich melden!

Wir sind KEINE PARTEI, sind unabhängig, sind NUR OBERNDORF verpflichtet und können uns so voll und ganz auf Oberndorf konzentrieren!
Holen wir uns UNSER OBERNDORF wieder zurück und befreien es aus den Klauen der Parteien und Bauträger!
Zeigen wir als Bürgerbewegung auf, was wir Bürger tatsächlich wollen!
Jeder ist herzlich willkommen, sich für Oberndorf aktiv einzusetzen!

 

Christoph Thür
Gründer der Initiative Zukunft Oberndorf

 

Werde Gemeindevertreter

Werde Gemeindevertreter

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