Verstöße gegen die Hundehalteverordnung
Heute hat uns ein Mail erreicht in dem uns berichtet wurde, dass ein kleinerer Hund von einem freilaufenden Hund angefallen wurde.
In der Oberndorfer Hundehalteverordnung vom 08.02.2002 steht im § 1, dass Hunde außerhalb von Gebäuden angeleint sein müssen um jederzeit Beherrschung über das Tier zu haben. Diese Verordnung ist nun wirklich nicht neu und ist bestimmt jedem Hundehalter bekannt.
Selbiges gilt auch für Hundekot! Dieser muss unverzüglich entfernt werden.
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter den Hundehaltern, die meinen, sich an diese Verordnungen nicht halten zu müssen. Wer sich einen Hund zulegt, sollte sich auch mit diesen Verordnungen vertraut machen und diese auch beachten. Der Großteil der Hundebesitzer macht dies auch, jedoch werfen einige Wenige immer wieder ein schlechtes Licht auf alle Hundehalter.
Auch als Eltern von kleinen Kindern ist man immer wieder im Ortsgebiet mit freilaufenden Hunden konfrontiert, die dann an den Kindern hochspringen etc. Bekanntlich reagieren Kinder nicht immer so, wie man es von einem Erwachsenen erwarten würde und Hunde reagieren dann z.T. mit Bissen, die auch schon tödlich geendet haben.
Daher nochmals der Apell an alle Hundehalter, sich im Sinne der Allgemeinheit an diese Regeln zu halten.
Für ein besseres Miteinander!