Fakt 9 von 10 – rechtlich möglich?
10 Tage – 10 Fakten
9/10 Heute: Rechtlich möglich?
Wir haben in Oberndorf ein gültiges Räumliches Entwicklungskonzept (REK) aus dem Jahr 1998. Am morgigen Mittwoch soll in der Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Oberndorf eine Umwidmungszusage für ein Grundstück von Grünland in Bauland beschlossen werden, welches im gültigen REK jedoch eindeutig als zu erhaltende Grün- und Naherholungsfläche ausgewiesen ist.
Im Nachhinein lässt sich so etwas bestimmt wieder mit nachträglichen Änderungen und Beschlüssen hinbasteln, der rechtlich korrekte Weg ist jedoch ein anderer. Es ist aus meiner Sicht und meiner Auffassung von der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, eine Umwidmung für ein Grundstück zu beschließen, bei dem die Rahmenbedingungen dafür gar nicht vorliegen.
Bei den bisherigen Umwidmungen für Oberndorf Mitte waren diese Bereiche als Kerngebiet an der Hauptstraße ausgewiesen und für die Entwicklung vorgesehen, die derzeitigen Sportflächen Tennisclub, Eisschützen und OSK sind jedoch als zu erhaltende Grün- bzw. Freizeitflächen vorgesehen. Die Entwickler des REK 1998 haben dies ganz bewusst so festgelegt, da wir im Ort Freiraum brauchen und auch die Freizeit- und Sportmöglichkeiten im Ort sinnvoll sind.
So lange es kein neues überarbeitetes räumliches Entwicklungskonzept gibt und somit die Rahmenbedingungen für eine Bebauung ganz einfach nicht vorliegen, ist eine Zustimmung zu diesem „Deal“ aus meiner Sicht gänzlich ausgeschlossen und sogar rechtswidrig.
LETZTE CHANCE FÜR OBERNDORF!
Am 12. Oktober 2016 um 19:00 Uhr fällt die Entscheidung über die Umwidmung des OSK-Sportplatzes in Bauland in der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Bitte um zahlreiches Erscheinen!
GEMEINSAM FÜR OBERNDORF!