Umgehung von Vergaberichtlinien?
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.07.2014 wurden die Architektenleistungen für das Stille Nacht Projekt beschlossen. Ich habe mich in der Sitzungsvorbereitung intensiv mit dem Thema befasst. Insbesondere stößt mir, neben der Höhe der Architektenleistungen von knapp 200.000,00 Euro, die möglicherweise Umgehung der Vergaberichtlinien sauer auf.
So habe ich in der Sitzung selbst die Kosten in Frage gestellt. Immerhin ist das eine Summe, die 10 Jahresgehältern von Supermarktangestellten in Vollzeit entspricht. Dies hat auf Seiten der SPÖ das übliche „belächeln“ von meinen Aussagen hervor gerufen. Diese Damen und Herren haben offensichtlich jeglichen Bezug zur Realität verloren und haben absolut kein Problem damit, unser Steuergeld mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen!
Im Detail habe ich dann die Frage an den Bürgermeister gestellt, dass ich die Vergabe der Architektenleistungen für eine Umgehung des Vergaberechtes halte. Darauf die, wie gewohnt, batzige Reaktion, dass alles in Ordnung sei und er diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lasse und hat das Wort an DI Müller, Bauamtsleiter der Stadtgemeinde Oberndorf, weitergegeben. Auch dieser hat mir versichert, dass die Aufträge ordnungsgemäß vergeben werden. Daraufhin hat Herr Stadtrat Innerkofler von der SPÖ an mich gerichtet gesagt, dass man schon dem Amt vertrauen müsse.
Da ich so etwas grundsätzlich nicht mache, sondern mit gesundem Hausverstand an die Dinge heran gehe, habe ich mich über den Sachverhalt erkundigt.
Zu den Fakten:
Mehrheitlich beschlossen (nur meine Gegenstimme) wurden die Architektenleistungen mit EUR 96.755,96 und die Oberleitung mit EUR 98.352,45. Gesamt also für die Architektenleistungen EUR 195.108,41. Alles an das Architektenteam Kaschl-Mühlfellner, die bereits die Machbarkeitsstudie für den Stille Nacht Bezirk erstellt haben.
Ich habe mich diesbezüglich mit der Architektenkammer in Verbindung gesetzt, wie die einzelnen Teilleistungen prozentuell abgerechnet werden. Die Honorarrichtlinien gehen von 15 % für die Oberleitung aus. Im Fall vom Stille-Nacht-Projekt von Oberndorf ist der Anteil für die Oberleitung jedoch bei 50,41 %. Auch habe ich mir von einem Architekten die Planungskosten berechnen lassen. Auch hier eine deutliche Abweichung.
Mit diesen Informationen habe ich Herrn DI Müller kontaktiert mit der Bitte um konkrete Kostenaufschlüsselung. Drei Tage später erhielt ich die Antwort, dass er nicht befugt sei, mir direkt zu antworten und ich die Anfrage an den Bürgermeister stellen soll. Also habe ich selbiges Mail nochmals an den allgemeinen Posteingang der Stadtgemeinde gemailt. Wiederum 5 Tage später habe ich die Antwort von DI Müller (jetzt durfte/musste er antworten…) dass der Sachverhalt mehrheitlich beschlossen sei und die Architektenleistungen bereits beauftragt seien und wortwörtlich „Eine weitere Erläuterung ist daher nicht geboten.“.
Also das übliche Spiel. Fragen, aber keine Antworten!
Das österreichische Vergaberecht hat den Sinn, um solche Direktvergaben zu verhindern. Denn dadurch wird der Wettbewerb verzerrt, Gleichbehandlung von Bietern wird erschwert, die Preise sind nicht angemessen, es widerspricht der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, es ist keine sachliche Beurteilung der Bieter und Angebote möglich, Transparenz im Vergabeverfahren ist nicht möglich etc. Zudem öffnet es Korruption und Freunderlwirtschaft Tür und Tor.
Es ist schade, dass dieser Vergabe alle anwesenden Mandatare, bis auf mich, zugestimmt haben. Auch Parteien, die sich üblicherweise sehr für Transparenz und Kostenwahrheit einsetzen, die Grünen, haben zugestimmt.
Ich bin kein Gegner des Stille Nacht Projektes, ganz im Gegenteil, aber bei solchen Spielchen spiele ich nicht mit!
Das selbe Architektenteam hat bereits die Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Wieso wir hier nochmals 200.000,00 Euro nachschieben müssen, ist mir einfach nicht klar. Außerdem halte ich die Kuratierung mit EUR 70.000,00 deutlich überbewertet. Dies ist kein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln!