Leserbrief: Opfer- oder Täterschutz?
TV-ORF2 2014-03-16 19:00 Uhr Vorarlberg-Regional:
Frage des ORF: Warum kommt es im Falle eines Einbruchs zu einer zurückhaltenden Informationspolitik der Polizei? Antwort durch Pressesprecherin der Landespolizei Vorarlberg, Frau Susanne Dilp:
Begründung: Opferschutz Wenn in private Räumlichkeiten eingebrochen wurde, ist das Sicherheitsgefühl der Betroffenen stark beeinträchtigt. Wir wollen das Sicherheitsgefühl nicht noch weiter verschlimmern, deswegen schützen wir mit dem Opferschutz die Privatsphäre der Person. Wenn es verstärkt zu Einbrüchen kommt und wir von Polizeiseite sehen, da können wir die Bevölkerung gezielt warnen, dann tun wir das natürlich auch.
Kommentar von proNACHBAR: Das bereits betroffene Opfer ist schutzbedürftig, die potenziellen Opfer in der Umgebung sollen möglichst uninformiert bleiben und ruhig gestellt werden. Damit dient man den Tätern bei ihrer Arbeit, aber nicht der Bevölkerung! Wenn es verstärkt zu Einbrüchen kommt ist es bereits zu spät.
Frage: Wann und in welcher Art wurde die Bevölkerung durch die Polizei schon einmal unmittelbar gewarnt?
für den Verein proNACHBAR
Außenstelle Flachgau Nord
DI Hans Weiner
W.Hering-Str.4
5110 Oberndorf
weitere Infos zum Thema, siehe auch: http://www.pronachbar.at/cms/front_content.php?idart=2421