Ferienprogramm Oberndorf und Laufen 2014
Inzwischen wurde das gemeinsame Ferienprogramm der Städte Oberndorf und Laufen für die Sommerferien 2014 veröffentlicht. Hier nun die Gesamtübersicht entweder zum Download als PDF oder in der Bildergalerie!
Teilnahmebedingungen und Anmeldeverfahren
Am Ferienprogramm sind Kinder aus Laufen, Oberndorf und Umgebung sowie Gästekinder
im Alter von 6 bis 18 Jahren teilnahmeberechtigt. Die einzelnen Programmpunkte im Heft
geben Auskunft, für welches Alter die Aktivitäten speziell geeignet sind.
In diesem Heft finden Sie ein Anmeldeformular. Füllen Sie dieses aus und geben Sie es bei
der Stadtverwaltung in Laufen oder Oberndorf ab. Bei Abgabe der/des Anmeldeformulare/
s wird eine einmalige Teilnehmergebühr von € 3,00 pro Kind erhoben. Die Gebühr
wird u. a. verwendet für den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, gültig für
den Weg des Kindes zur/von der Veranstaltung und während der Dauer der Veranstaltung.
Diese Gebühr ist unabhängig von den Kostenbeiträgen zu bezahlen, die von den einzelnen
Veranstaltern für deren Programmbeiträge veranschlagt werden.
Anmeldung ist ab sofort täglich (Mo. – Fr.) bei den Stadtverwaltungen Oberndorf und
Laufen möglich. Dazu geben Sie bitte das ausgefüllte und vom Erziehungsberechtigten
unterschriebene Anmeldeformular beim Bürgerbüro der Stadt Laufen, Rathausplatz
1, EG, bzw. bei der Stadtgemeinde Oberndorf, Meldeamt, Zimmer 1, ab und
bezahlen dort die Teilnehmergebühr von € 3,00.
Anmeldeschluss für Veranstaltungen im Monat Juli ist am Freitag, 27.06.2013, 12 Uhr.
Für Veranstaltungen in den Monaten August und September ist Anmeldeschluss am
Freitag, 18.07.2013, 12 Uhr. Bei einigen Veranstaltungen ist eine Teilnahme auch
ohne Anmeldung über das Ferienprogramm möglich, d. h., diese Veranstaltungen
können durch Direktanmeldung beim Veranstalter bzw. gänzlich ohne Anmeldung
besucht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur diejenigen Kinder über das
Ferienprogramm haftpflicht- und unfallversichert sind, die sich mittels beiliegendem
Anmeldeformular “offiziell” für das Ferienprogramm angemeldet haben.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Laufen, Rathausplatz 1: Mo. bis Fr., 08:30 – 12:30
Uhr, sowie Di., 14:00 – 16:00 Uhr, und Do., 14.00 – 18.00 Uhr.
Öffnungszeiten der Stadtgemeinde Oberndorf, Untersbergstraße 25: Mo., Di., Mi., Fr.,
07:00 Uhr – 12:30 Uhr, Do., 09:00 Uhr – 12:30 Uhr, sowie nachmittags am Mo., 13:00 –
14:30 Uhr, Di., Mi., 13:30 – 16:30 Uhr und Do., 14:00 – 19:00 Uhr.
Bei Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahlen begrenzt sind, werden per Losverfahren die
Teilnahmeberechtigten ermittelt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgen in der Stadtverwaltung
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit) die Losverfahren und die Zusammenstellung der
Teilnehmerlisten sowie der Versand der Teilnahmekarten. Allen angemeldeten Kindern
werden Teilnahmekarten per Post zugesandt, auf der die Veranstaltungen eingetragen
sind, an denen die Kinder teilnahmeberechtigt sind. Der Versand der Teilnahmekarten
für Juli-Veranstaltungen erfolgt Anfang Juli 2014. Die Teilnahmekarten für
August- und Septemberveranstaltungen werden Ende Juli 2014 versandt.
Bei unvorhergesehener Teilnahmeverhinderung eines Kindes (z. B. aufgrund von
Krankheit) bitten wir, dies dem jeweiligen Veranstalter unbedingt mitzuteilen, damit
eventuell andere Kinder “nachrücken” können. Unentschuldigte Nicht-Teilnahme ist
ausgesprochen unfair – sowohl gegenüber dem Veranstalter als auch gegenüber anderen
Kindern. Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt nur, wenn nachweislich keine
Veranstaltung des Ferienprogramms besucht wird!
Kostenbeiträge zu den einzelnen Veranstaltungen werden, soweit angegeben, von den
Verantwortlichen unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn kassiert. Die Leiter der Veranstaltungen
erhalten eine Teilnehmerliste und können Kinder von der Teilnahme ausschließen,
wenn sie die Veranstaltung erheblich stören und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung
der Veranstaltung in Frage gestellt wird.
Ferienprogramm Oberndorf Laufen 2014