• Home
  • News
  • Politik
  • Presse
  • Bauvorhaben
  • Protokolle
  • Kontakt
facebook
rss
youtube
google_plus
email

Tag

REK
11
OKT
2016
Rechtlich möglich?

Fakt 9 von 10 – rechtlich möglich?

10 Tage – 10 Fakten

9/10 Heute: Rechtlich möglich?

Rechtlich möglich?

Rechtlich möglich?

Wir haben in Oberndorf ein gültiges Räumliches Entwicklungskonzept (REK) aus dem Jahr 1998. Am morgigen Mittwoch soll in der Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Oberndorf eine Umwidmungszusage für ein Grundstück von Grünland in Bauland beschlossen werden, welches im gültigen REK jedoch eindeutig als zu erhaltende Grün- und Naherholungsfläche ausgewiesen ist.

Im Nachhinein lässt sich so etwas bestimmt wieder mit nachträglichen Änderungen und Beschlüssen hinbasteln, der rechtlich korrekte Weg ist jedoch ein anderer. Es ist aus meiner Sicht und meiner Auffassung von der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, eine Umwidmung für ein Grundstück zu beschließen, bei dem die Rahmenbedingungen dafür gar nicht vorliegen.

Bei den bisherigen Umwidmungen für Oberndorf Mitte waren diese Bereiche als Kerngebiet an der Hauptstraße ausgewiesen und für die Entwicklung vorgesehen, die derzeitigen Sportflächen Tennisclub, Eisschützen und OSK sind jedoch als zu erhaltende Grün- bzw. Freizeitflächen vorgesehen. Die Entwickler des REK 1998 haben dies ganz bewusst so festgelegt, da wir im Ort Freiraum brauchen und auch die Freizeit- und Sportmöglichkeiten im Ort sinnvoll sind.

So lange es kein neues überarbeitetes räumliches Entwicklungskonzept gibt und somit die Rahmenbedingungen für eine Bebauung ganz einfach nicht vorliegen, ist eine Zustimmung zu diesem „Deal“ aus meiner Sicht gänzlich ausgeschlossen und sogar rechtswidrig.

 

LETZTE CHANCE FÜR OBERNDORF!

Am 12. Oktober 2016 um 19:00 Uhr fällt die Entscheidung über die Umwidmung des OSK-Sportplatzes in Bauland in der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Bitte um zahlreiches Erscheinen!

GEMEINSAM FÜR OBERNDORF!

02
SEP
2013
//www.dreamstime.com/-image9127510

Zu erwartende Sterbefälle Oberndorf

Nachfolgenden Text haben Herr Bürgermeister Schröder und die Mitglieder des Bauausschusses von Oberndorf erhalten. Es enthält eine Bedarfsermittlung für die Friedhofsplätze, da die Erweiterungsflächen des Friedhofes den Wohnbauten zum Opfer fallen sollen!

——————————————————————————————————

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bauausschuss Oberndorf!

Nachfolgend meiner ersten Stellungnahme zur geplanten Änderung des REK 1998 betreffend der Vorbehaltsflächen für den Friedhof (nachzulesen unter: http://www.zukunft-oberndorf.at/stellungnahme-geplante-aenderung-rek-1998-vorbehaltsflaechen-friedhof/) habe ich mir Gedanken um den tatsächlichen Bedarf an Friedhofsplätzen in den nächsten 40 Jahren gemacht.

Dazu habe ich mich den offiziellen Daten der Statistik Austria bedient, die die Bewohnerstruktur in Altersgruppen in Fünfjahresschritten einteilt. Basis ist das Jahr 2011. Auch Basis 2011 ist die durchschnittliche Lebenserwartung von 81 Jahren. Anhand dieser Basisdaten habe ich einen Bedarf für die nächsten 40 Jahre von 3.226 Sterbefällen „errechnet“. Nicht eingerechnet habe ich die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch nicht den zusätzlichen Zuzug nach den geplanten Bauvorhaben beginnend Frühjahr 2014.

Ich persönlich halte das REK 1998 für überaus gelungen und es wurde meiner Meinung nach mit großer Rücksichtnahme auf die zukünftige Entwicklung von Oberndorf niedergeschrieben. Den Verfassern des gültigen REK war der zusätzliche Bedarf an Friedhofsplätzen durch den großen Zuzug der 80er und 90er Jahre bewusst, daher wurde diese Fläche als Vorbehaltsfläche festgelegt. Auch finden die geburtsstarken Jahrgänge der Nachkriegsjahre noch Berücksichtigung.

Es kann doch nicht sein, wenn ein Bauträger dann diese Vorbehaltsflächen erwirbt, dass dies dann nicht mehr seine Gültigkeit haben soll und der Bedarf „lt. Friedhofsverwaltung“ nicht mehr gegeben ist. Nicht nur, dass Oberndorf lt. Landeskorrespondenz vom 29.08.2013 bereits jetzt schon die dichtest besiedelte Gemeinde Salzburgs ist (nachzulesen unter: http://www.zukunft-oberndorf.at/oberndorf-ist-die-dichtest-besiedelte-gemeinde-salzburgs/) und den Bewohnern durch die nicht mehr enden wollende Zupflasterung jeder Grünfläche der Lebensraum empfindlich eingeschränkt wird, soll nun auch die Fläche für die mit Sicherheit notwendige Erweiterung des Friedhofes der Bauwut zum Opfer fallen! Zuerst schränkt man den Bewohnern den Lebensraum massiv ein, dann lässt man ihnen nicht mehr Platz für die letzte Ruhestätte. Ein reiner Urnenfriedhof kann auch nicht die Lösung sein.

Sollte die Gemeindevertretung von Oberndorf tatsächlich dieser REK-Abänderung zustimmen, verkommt diese Gemeindevertretung meiner Meinung nach zu einer Marionette der Bauträger und ist keine Vertretung der Bürger mehr, von denen sie jedoch gewählt wurde!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Thür

Zu erwartende Sterbefälle Oberndorf

20
AUG
2013
REK Änderung Vorbehaltsfläche Friedhof

Stellungnahme geplante Änderung REK 1998 – Vorbehaltsflächen Friedhof

Die Vorbeahltsflächen für den Friedhof sollen ja für Wohnbauten weichen. Dazu hat die Bevölkerung noch bis 02.09.2013 die Möglichkeit, bei der Stadtgemeinde dazu eine Stellungnahme abzugeben. Diese Fragen haben wir per Mail an Herrn Bürgermeister Peter Schröder (SPÖ) geschickt:

————————————–

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schröder!

Im aktuellen Mitteilungsblatt der Stadtgemeinde Oberndorf werden die Bürger darüber informiert, dass das REK 1998 betreffend der Vorbehaltsflächen für den Friedhof abgeändert werden soll.

Im Text ist vermerkt, dass lt. Erhebung der Friedhofsverwaltung diese Flächen nicht mehr benötigt werden. Dazu habe ich folgende Fragen bzw. Anmerkungen:

Ist nicht die Stadtgemeinde Oberndorf der Friedhofsverwalter?
Wie wurde die Bedarfsermittlung für die benötigten Friedhofsplätze durchgeführt?
Ist nicht, gerade durch den starken Zuzug in den 80er und 90er Jahren und nicht zuletzt durch die bereits 2014 startenden nächsten Bauvorhaben, mit einem erhöhten Bedarf an Plätzen für die letzte Ruhestätte gegeben?
Muss die Gemeindevertretung dieser Änderung noch zustimmen?
Angenommen diese Zustimmung wird erfolgen, in 40 bis 60 Jahren wird man dann den vermuteten erhöhten Bedarf feststellen können, wo wäre der Zweitfriedhof geplant?

Auf dem Facebook-Portal „JA zu Oberndorf“ Ihrer SPÖ-Oberndorf-Fraktion wurde veröffentlicht, dass das REK gemeinsam mit der Bevölkerung laufend weiter entwickelt wird. Da meine Beiträge zensiert wurden und ich als Nutzer gesperrt wurde, was ich im Übrigen in einer Demokratie für äußerst bedenklich halte, und auch mit Antworten auf Fragen doch sehr sparsam umgegangen wird, möchte ich meine Frage hiermit wiederholen und bitte um Nennung des Personenkreises aus der Bevölkerung, mit welchem das REK überarbeitet wird. Eine öffentliche Einladung ist zumindest mir nicht bekannt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Thür
————————————–

Mail an BM Peter Schröder - REK Vorbehaltsflächen Friedhof
Mail an BM Peter Schröder – REK Vorbehaltsflächen Friedhof
REK Änderung Vorbehaltsfläche Friedhof
REK Änderung Vorbehaltsfläche Friedhof

03
FEB
2013

Das REK – Räumliche Entwicklungskonzept von Oberndorf

Das REK (Räumliche Entwicklungskonzept) wurde und wird oft zitiert, gerne wird darauf verwiesen.

Hier finden Sie nun die Komplettfassung veröffentlicht, was 1998 niedergeschrieben wurde, wohin sich unsere Stadt entwickeln soll. Auch die Gründerväter des jetzigen (Neu-) Oberndorfs haben mit der zukunftsweisenden Ortsplanung begonnen, im REK 1998 wurde dieser Weg fortgeschritten. So wurden wichtige Grünflächen für die Freizeitgestaltung festgelegt und Ruhezonen um Schulen bedacht. Oberndorf hat nicht die Flächen für die von manchen gewünschte Bewohnererweiterung, alles was jetzt noch zusätzlich gebaut wird, nimmt ein Stück der Lebensqualität.

Natürlich kann ein Sportzentrum außerhalb des Ortes auch attraktiv gestaltet sein, wir in Oberndorf haben die einmalige Chance, noch eines IM Ort zu haben. Die Bekenntnis im REK 1998 war auch klar für diese Freiflächen.

Sehr interessant ist auch das Verhältnis der Wohn- zur Arbeitsbevölkerung, welches schon 1998 als problematisch beschrieben wurde. Davon dürfte man wohl abgekommen sein, bzw. hat man offensichtlich die Ziele nicht erreicht.

Da dieses bis heute „gültige“ REK schon 15 Jahre alt ist, bedarf es einer Überarbeitung, da es schon jetzt nicht mehr eingehalten wird. Denn auch als Grundbesitzer und Gemeindebürger soll man sich auf das REK verlassen können.

REK_Oberndorf_1998

Kategorien

  • Allgemein (246)
  • Bauvorhaben (124)
  • News (259)
  • Politik (200)
  • Presse (24)
  • Protokolle (12)
  • Veranstaltungen (65)

Letzte Beiträge

Aussendung 4 2019 NOW

08-03-2019

Brief von Dietmar Prem zu Wahl 2019

07-03-2019

Was wurde aus der Hundewiese?

04-03-2019

Staatsschulden

Facebook

  • Startseite
  • News
  • Philosophie
  • Impressum
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de