REAKTION DER GSWB
Mit Schreiben vom 21.03.2013 von Herrn Direktor Dr. Bernhard Kopf von der GSWB wurden wir aufgefordert, unrichtige Behauptungen von den Artikeln „Heizkostenabzocke der GSWB“ (http://www.zukunft-oberndorf.at/heizkostenabzocke-der-gswb/) und „Woher wissen die Gemeindevertreter was gut für uns ist“ (http://www.zukunft-oberndorf.at/woher-wissen-die-gemeindevertreter-was-gut-fur-uns-ist/) von dieser Homepage zu entfernen. Als unrichtig bezeichnet Herr Direktor Kopf, dass sich die Rücklagen in den Millionengewinnen der GSWB niederschlagen würden. Diese, vielleicht für manche etwas unglücklich ausgedrückten, Formulierungen wurden aus den besagten Artikeln gestrichen. Gemeint war damit nur, was bereits der Rechnungshof eindeutig festgestellt hat. Nachzulesen unter http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2007/berichte/teilberichte/salzburg/Salzburg_2007_08/Salzburg_2007_08_1.pdf .
Das Schreiben der GSWB wird hier veröffentlicht, damit jeder die Argumentationsweise der GSWB nachlesen kann. Die restlichen Feststellungen haben wir jedoch in den Artikeln belassen, da sie zum Teil durch das hier abgelichtete Schreiben der GSWB entkräftet werden, bzw. doch noch näheren Erläuterungen bedürfen.
Da auch die GSWB hier fleißig mitließt, wird uns mit Sicherheit noch der Arbeitsnachweis über die geleisteten Stunden von dem in dem Artikel bezeichneten „Kohlenschaufler“ nachgereicht um aufzuzeigen, wie wartungsintensiv diese Heizanlage ist und was für Tätigkeiten durchgeführt wurden und wie viel Zeit dafür aufgewendet wurde.
Zu den Rücklagen wurde auf Seite 2 des GSWB-Schreibens, die in den nächsten 15 Jahren zu erwartenden Instandhaltungskosten aufgelistet. Saldiert ergibt dies einen Betrag von EUR 70.000. Diesen wiederum dividiert durch die verbleibenden 15 Jahre ergibt einen notwendigen Jahresbetrag von EUR 4.666,67. An Rücklagen für 2009 und 2010 wurden jedoch jeweils EUR 6.711,12 gebildet und den Bewohnern belastet. Also um 2.044,45 pro Jahr zu viel.
Auch wird erwähnt, dass seit Übergabe bereits EUR 4.411,06 an Reparaturen angefallen sind. Alleine im Jahr 2011 (bei einer drei Jahre alten Heizanlage!) weist der Posten Instandhaltung einen Betrag von EUR 7.105,90 auf!
Nachdem in der Betriebskostenabrechnung nicht die Wärmeleistung in kw/h angegeben ist, kann der Vergleich mit dem Gaspreis nicht nachvollzogen werden.
Es kann jeder glauben was er möchte. Auf dieser Seite wurden nur Fakten aufgelistet um klar zu machen, dass das gemeinnützige Wohnen nicht unbedingt die idealste Form ist, um für Familien leistbares Wohnen zur Verfügung zu stellen. Denn Anspruch auf Wohnbeihilfe hat man nur bezogen auf den Grundmietanteil, der bei diesen Bauten sehr gering ist. Dieser wird aber oft nur dadurch gering gehalten, weil die anfallenden Kosten über die Erhaltungskosten verrechnet werden. Weitere Artikel werden folgen.