Dunkle Schatten über dem Rathausbau!
Zur Neuerrichtung des Rathauses wurde von der Stadtgemeinde Oberndorf das Grundstück Riedl und das Grundstück Lyons erworben.
Nach der Sitzung vom 28.08.2013, bei der durch Auszug der NOW und der ÖVP noch eine Abstimmung über den Kauf der Liegenschaften verhindert werden konnte, erhielten wir erste Hinweise per Email, um wen es sich bei einem der Verkäufer handle. Es geht um einen Waffenlobbyisten aus Wien
Am 25.09.2013 fand die nächste Gemeindevertretungssitzung statt, bei der es zur Beschlussfassung des Kaufes des Grundstückes Riedl gekommen ist.
In der darauffolgenden Gemeindevertretungssitzung vom 23.10.2013 musste noch der Kaufvertrag beschlossen werden. Dieser wurde vom Rechtsanwalt Dr. Arnold ausgearbeitet und lautete auf die Herren Christoph R. und Hans Wolfgang R. Am selben Tag der Beschlussfassung wurde durch den Vertragsverfasser Dr. Arnold ein neuer Kaufvertrag vorgelegt, welcher plötzlich nur noch Christoph R. als Alleineigentümer ausweisen soll. Hintergrund dazu sei ein angeblicher Kaufvertrag zwischen den Brüdern R., datiert mit 12.11.2008. Dieser angebliche Kaufvertrag wurde allerdings nicht in das Grundbuch eingetragen.
Alleine schon mit den oben beschriebenen dubiosen Umständen und dem Wissen, dass es sich bei Hans Wolfgang R. um einen erstinstanzlich verurteilten Waffenlobbyisten handelt der im Zuge des Patria-Prozesses zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und zudem eine Forderung der Republik Österreich gegenüber ihn mit mehreren Millionen besteht, müsste einem klar denkenden Menschen dazu veranlassen, hier die Beschlussfassung auszusetzen!
Es ist doch mehr als offensichtlich, dass diese Sache nicht ganz astrein abgelaufen ist. Und was machen unsere Damen und Herren in der Gemeindevertretung? Dieser Kaufvertrag wird beschlossen! Ohne zu hinterfragen, ob das denn schon so stimmen kann. Geschlossen dafür gestimmt haben die SPÖ, die Grünen und die FPÖ. Geschlossen dagegen, somit die einzig richtige Entscheidung, haben die ÖVP und die NOW gestimmt.
Nach Veröffentlichung dieses Sachverhaltes haben wir ein weiteres Dokument zugespielt bekommen. Bei diesem Dokument handelt es sich um einen Meldezettel, den wir hier aus Datenschutzgründen gekürzt wiedergeben. Unterfertigt ist dieser Meldezettel von den Unterkunftgebern Christoph R. und Hans Wolfgang R. am 06.04.2009, also knapp 5 Monate NACH dem angeblichen Eigentumsübergang!
Gerade bei einer derart dubiosen Geschichte wäre es für die Stadtgemeinde ein Leichtes gewesen, im Meldeamt den Meldezettel ausheben zu lassen und die Unterkunftgeber zu überprüfen! Entweder wurde dies, wieso auch immer, nicht gemacht, oder es wurde wissentlich verschwiegen! Auch ist fraglich, wer das Vorkaufsrecht mit der Stadtgemeinde Oberndorf ausgehandelt hat.
Die Stadtgemeinde Oberndorf hat auch kein Interesse gezeigt, diesen Sachverhalt aufzuklären. So wurde unsere Mailanfrage vom 08.11.2013 betreffend des Datums des angeblichen Eigentumüberganges nicht umgehend beantwortet, sondern eine Woche später durch Rechtsanwalt Dr. Arnold. Der Bitte vom Rechtsanwalt Dr. Arnold, der in seinem Schreiben auf den „damaligen“ Vertragserrichtenden Notar Dr. Lenhart mit Sitz in Wien verweist, der diesen angeblichen Kaufvertrag beglaubigt haben soll, sind wir nicht nachgekommen und haben das Dokument samt einer Sachverhaltsdarstellung an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien weiter geleitet. Diese Staatsanwaltschaft hat den Akt inzwischen an die Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet, von der die Ermittlungen bereits aufgenommen wurden.
Auch in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2013 wurde in der Bürgerfragestunde der Sachverhalt von mir angesprochen. Bürgermeister Schröder hat auch hier seine Klagsdrohung wiederholt. Für ihn sei dieser Kauf so in Ordnung, alles sei ordnungsgemäß abgewickelt worden, hätten ihm die Treuhänder bestätigt.
HIERMIT BEKRÄFTIGE ICH MEINE AUSSAGE VON DER BÜRGERFRAGESTUNDE VOM 11.12.2013, DASS DIE OBEN STEHENDEN ZEILEN KEIN VORWURF AN DEN HERRN BÜRGERMEISTER SCHRÖDER SIND! ER HAT JA DIE BESTÄTIGUNG DER TREUHÄNDER! ALLES IN ORDNUNG! ICH WERFE IHM KEINE BEITRAGSTÄTERSCHAFT VOR!
Der Vollständigkeit halber ist auch die Klagsdrohung vom Rechtsanwalt von Bürgermeister Schröder gegen meine Person diesem Artikel beigefügt. Sein Rechtsanwalt, Dr. Ramsauer, war übrigens auch Rechtsanwalt der Stadtgemeinde Oberndorf. Nur so nebenbei bemerkt. Den ursprünglichen Artikel habe ich vollumfänglich widerrufen, da ich mir eine Klage weder leisten kann, noch will.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen aufgenommen und mit heutigem Datum haben wir die Rückbestätigung der Staatsanwaltschaft Salzburg bekommen, dass das Verfahren mit der Nummer 14st244813g noch im Laufen ist und derzeit durch Herrn Staatsanwalt bearbeitet wird.
Zeitungsbericht darüber, auch im Salzburger Fenster LINK.