Mehr Geld für die Familienkassa!
Das Forum Familie, der Elternservice des Landes, hat eine Zusammenstellung über aktuelle Fördermöglichkeiten für Familien heraus gegeben. Denn ab sofort ist zwar der Zuschuss zur Kinderbetreuung für alle auf die Hälfte gekürzt worden, jedoch gibt es sehr gute Förderungen für Familien mit weniger Einkommen. Somit wurde eine sozial fair gestaffelte Lösung geschaffen, wo nur mehr die einen Zuschuss erhalten, die ihn auch benötigen.
Leider fällt gerade in Salzburg die SPÖ samt deren Abstellgleis Arbeiterkammer nur noch mit negativer Propaganda gegen die Regierung auf und hetzt bewusst die Bürger mit Falschinformationen auf. Denn Familien mit weniger Einkommen erhalten nun sogar MEHR ZUSCHUSS, als vorher. Hier eine Petition zu starten und weiterhin Fehlinformationen zu verbreiten, wird weder den Familien, noch der Salzburger SPÖ weiterhelfen. Schließlich haben auch die Bürger noch nicht vergessen, unter welcher Verantwortung ca. 350 MILLIONEN Euro verspekuliert wurden. Mit diesem Geld könnte man über Jahrzehnte die Familien entlasten!
In der SPÖ-Oberndorf hingegen hat man diese soziale Staffelung anerkannt und es wird die Meinung vertreten, dass dies ein faires System sei. Denn von der SPÖ-Oberndorf ist beim letzten Sozialausschuss auch der Vorschlag gekommen, den Wegfall des Landeszuschusses ab 2015 nicht mehr durch die Gemeinde zu ersetzen, da es genügend Fördermöglichkeiten gibt.
Familienentlastende Maßnahmen in Salzburg:
Für Eltern mit Kindern in einer Kinderbetreuungseinrichtung
Zusammengestellt von Forum Familie – Elternservice des Landes,
Stand: Juli 2014
- „Gratis- Halbtagskindergarten“ im letzten Jahr vor Schuleintritt:
Der halbtägige Besuch (20 Stunden pro Woche) eines Kindergartens oder einer alterserweiterten
Gruppe ist seit September 2009 kostenlos. Für eine längere Betreuung, Essen, Ferienbetreuung u.
- Zusatzleistungen werden Kosten verrechnet.
Für alle jüngeren Kinder in Betreuung gilt das Familienpaket des Landes Salzburg.
- Familienpaket des Landes Salzburg:
Das Land Salzburg übernimmt für alle Kinder unter 6 Jahren in Betreuung, die nicht in den Genuss
des „Gratis-Halbtagskindergartens“ fallen, folgendes – ab September 2014 gelten diese Beträge:
25 € pro Monat des Elternbeitrages bei Ganztagsbetreuung (ab 31 h pro Woche)
12,50 € pro Monat des Elternbeitrages bei Halbtagsbetreuung (bis 30 h pro Woche)
Der Träger, meist die Gemeinde, verrechnet automatisch den reduzierten Betrag.
Dies gilt für Einrichtungen wie Krabbelgruppen, Kindergärten, Alterserweiterte Gruppen und
Kindergärten und Betreuung durch Tageseltern.
- Kinderbetreuungsfonds – Land Salzburg:
Ab Herbst 2014 gibt es einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für
Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg (ausgenommen letztes, verpflichtendes
Kindergartenjahr).
Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, welche eine – nach
Familiengröße unterschiedliche – Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die Höhe der Förderung beträgt
pro Kindergartenjahr maximal € 200,– (bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden)
bzw. maximal € 350,– (bei einer Betreuungszeit von 21 bis 40 Wochenstunden)
Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet.
Einkommensobergrenze:
Diese beträgt bei Familien mit einem Kind
- 1.454,91 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe)
- zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Bei AlleinerzieherInnen mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze
- 1.119,16 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe)
- zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Anträge sind ab August online abrufbar oder werden per Post zugesandt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Referat für Familien und Generationen unter der
Telefonnummer 0662 8042-5435 oder 5436,
http://www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen.htm#kinderbetreuungsfonds
- Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS:
Kann beim Arbeitsmarktservice beantragt werden, wenn ein Elternteil arbeitet, auf Jobsuche oder in
Umschulung ist.
Wichtig: Antrag vor Beginn der Schulung oder des Arbeitsantritts bzw. vor Unterbringung des
Kindes stellen, Dauer 6 Monate (Verlängerung bis 36 Monate möglich)
Höhe: abhängig von Einkommen, Betreuungskosten und Dauer der Unterbringung
Nähere Infos: www.ams.at/_docs/001_KBH_Infoblatt.pdf
- BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung – Kinderbetreuungskosten:
Kinderbetreuungskosten bis zur tatsächlichen Höhe dieser Kosten können gewährt werden, wenn
die Hilfe suchende Person ihre Kinder auf Grund ihrer Erwerbstätigkeit oder anderer
berücksichtigungswürdiger Umstände in Tagesbetreuungseinrichtungen oder von Tageseltern
betreuen lässt.
Zuständig: Gruppe Soziales der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft (Stadt Salzburg, Magistrat Abt.
Soziales).
- Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung
Pro Kind unter 10 Jahren können jährlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 2.300 €
abgesetzt werden.
Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtung
oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind
haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen.
Auch Kosten für Ferienbetreuung sind steuerlich absetzbar, nicht jedoch Fahrtkosten zur
Kinderbetreuung. Auch das Schulgeld für Privatschulen oder Kosten
für Nachhilfeunterricht sind nicht steuerlich absetzbar.
Zuschüsse der ArbeitgeberInnen zur Kinderbetreuung von
ArbeitnehmerInnen bis 500 € pro Kind und Jahr sind lohnsteuerfrei.
Alle Details dazu finden Sie hier:
www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html
- Steuererleichterungen für Familien mit Kindern:
Viele Infos und Tipps dazu finden Sie in unserer Online-Broschüre
„Geld für die Familienkassa – Beihilfen und Förderungen“ ab S. 20
www.salzburg.gv.at/1204_forumfamilie_familienkassa_2014.pdf
- Für Eltern mit Schulkindern:
Detaillierte Infos zu vielen Förderungen wie z.B. Förderung von
Schulveranstaltungen durch das Land finden Sie in unserer Online-
Broschüre Geld für die Familienkassa – Beihilfen und Förderungen“ im Kapitel
„Fördertipps für Schulkinder“ ab S. 23
Weitere Infos zu diesen und weiteren Förderungen für Familien:
In unserer Online-Broschüre „Geld für die Familienkassa – Beihilfen und Förderungen“
www.salzburg.gv.at/1204_forumfamilie_familienkassa_2014.pdf
Infos dazu per Mail und telefonisch bekommen Sie auch beim Forum Familie in ihrer Nähe:
Flachgau: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at, Tel.: 06 64 / 8 28 42 38
zur Homepage: www.salzburg.gv.at/forumfamilie
Informations- und Bildquelle: Forum Familie